Für Zertifizierer / Zertifizierer werden

Ziel und
Anwendungs­bereich

Die Anerkennung dient der Sicherstellung einheitlicher, qualitätsgesicherter und unabhängiger Prüfungen im Rahmen des Brandschutzzertifikats ProtectZert des Deutschen Säge- und Holzindustrie Bundesverbandes e. V. (DeSH). Sie regelt die Zulassungsvoraussetzungen, Verfahren und Pflichten von Prüfstellen – einschließlich juristischer Personen (z. B. TÜV, DEKRA, spezialisierte Brandschutzbüros) sowie natürlicher Personen (z. B. freiberufliche Sachverständige, Brandschutzingenieure).

Anerkennungs­kriterien

Fachliche Qualifikation

Die Prüfstelle muss nachweislich über Fachkenntnisse und Erfahrungen in folgenden Bereichen verfügen

  • Baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz
  • Relevante Normen und Regelwerke (z. B. DIN 14675, VdS 3520, DIN EN 15276-1, VDE-Vorschriften, DGUV Vorschrift 3, ATEX-Richtlinien, BetrSichV)
  • Branchenspezifische Risiken und Rahmenbedingungen in der Säge- und Holzindustrie
  • Erfahrung mit Audits, Zertifizierungen oder Risikobewertungen in industriellen Kontexten

Persönliche Eignung

  • Nachweis der Unabhängigkeit und Neutralität (z. B. durch Anerkennung nach DAkkS, öffentliche Bestellung oder vergleichbare Qualifikation)
  • Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung
  • Kommunikationsfähigkeit, insbesondere zur verständlichen Vermittlung von Verbesserungsmaßnahmen

Anerkennungs-Verfahren

Prüfung und Zulassung

Der DeSH prüft die eingereichten Unterlagen, führt bei Bedarf ein Fachgespräch oder eine Hospitation durch und entscheidet über die Anerkennung. Die Anerkennung wird schriftlich erteilt.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt schriftlich an den DeSH und muss folgende Unterlagen enthalten:

  • Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Zertifikate, Tätigkeitsnachweise)
  • Beschreibung bisheriger Prüferfahrungen
  • Eigener Verhaltenskodex
  • Musterbericht (verpflichtend für Organisationen, optional bei Einzelpersonen)
  • Optional: Empfehlungsschreiben von Auftraggebern oder Partnern

Geltungsdauer, Überwachung und Verlängerung

  • Die Anerkennung gilt für fünf Jahre.
  • Eine jährliche Teilnahme an Schulungsmaßnahmen ist verpflichtend.
  • Die Einhaltung der jeweils gültigen Prüfstandards ist sicherzustellen.
  • Änderungen, die die Anerkennungsgrundlage betreffen, sind dem DeSH unverzüglich mitzuteilen.
  • Der DeSH behält sich Stichprobenkontrollen zur Qualitätssicherung vor.

Widerruf
und Sanktionen

Ein Widerruf der Anerkennung ist möglich bei:

  • Festgestellten Mängeln in der Prüfqualität
  • Verstößen gegen Anerkennungsregeln und Prüfstandards
  • Interessenskonflikten oder fehlender Neutralität

Übergangs-Regelung

Im Rahmen eines Pilotzeitraums ist eine vorläufige Anerkennung möglich, wenn:

  • Die fachliche Qualifikation nachgewiesen wurde
  • Eine Schulung im Rahmen von ProtectZert absolviert wurde
  • Die Erstprüfung unter Supervision einer bereits anerkannten Prüfstelle erfolgt

Infos
zu Ansprechpartnern

Strategische und inhaltliche Fragen zum Zertifizierungs­system

Deutscher Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (DeSH)
Klaus Kottwitz
E-Mail: klaus.kottwitz@zukunft-holz.de

DeSH - Deutsche Säge- und Holzindustrie