Für Zertifizierer / Zertifizierer werden
Ziel und
Anwendungsbereich
Die Anerkennung dient der Sicherstellung einheitlicher, qualitätsgesicherter und unabhängiger Prüfungen im Rahmen des Brandschutzzertifikats ProtectZert des Deutschen Säge- und Holzindustrie Bundesverbandes e. V. (DeSH). Sie regelt die Zulassungsvoraussetzungen, Verfahren und Pflichten von Prüfstellen – einschließlich juristischer Personen (z. B. TÜV, DEKRA, spezialisierte Brandschutzbüros) sowie natürlicher Personen (z. B. freiberufliche Sachverständige, Brandschutzingenieure).
Anerkennungskriterien
Fachliche Qualifikation
Die Prüfstelle muss nachweislich über Fachkenntnisse und Erfahrungen in folgenden Bereichen verfügen
Persönliche Eignung
Anerkennungs-Verfahren
Prüfung und Zulassung
Der DeSH prüft die eingereichten Unterlagen, führt bei Bedarf ein Fachgespräch oder eine Hospitation durch und entscheidet über die Anerkennung. Die Anerkennung wird schriftlich erteilt.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt schriftlich an den DeSH und muss folgende Unterlagen enthalten:
- Nachweise zur Qualifikation (Zeugnisse, Zertifikate, Tätigkeitsnachweise)
- Beschreibung bisheriger Prüferfahrungen
- Eigener Verhaltenskodex
- Musterbericht (verpflichtend für Organisationen, optional bei Einzelpersonen)
- Optional: Empfehlungsschreiben von Auftraggebern oder Partnern
Geltungsdauer, Überwachung und Verlängerung
- Die Anerkennung gilt für fünf Jahre.
- Eine jährliche Teilnahme an Schulungsmaßnahmen ist verpflichtend.
- Die Einhaltung der jeweils gültigen Prüfstandards ist sicherzustellen.
- Änderungen, die die Anerkennungsgrundlage betreffen, sind dem DeSH unverzüglich mitzuteilen.
- Der DeSH behält sich Stichprobenkontrollen zur Qualitätssicherung vor.
Widerruf
und Sanktionen
Ein Widerruf der Anerkennung ist möglich bei:
Übergangs-Regelung
Im Rahmen eines Pilotzeitraums ist eine vorläufige Anerkennung möglich, wenn:
Infos
zu Ansprechpartnern
Deutscher Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (DeSH)
Klaus Kottwitz
E-Mail: klaus.kottwitz@zukunft-holz.de